ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab Kontaktaufnahme zwischen dem Schüler, Auszubildenden bzw. zu schulenden Teilnehmer und der weiterbildungspflicht. Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere Verträge zwischen der weiterbildungspflicht und dem Kunden, welche das entgeltliche Erbringen von Schulungen (Aus- und Weiterbildung) zum Inhalt haben. 
  2. Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch allen weiteren Verträgen welche in der Zukunft zu Stande kommen zu Grunde gelegt werden, sofern nicht Abweichendes vereinbart wird. 
  3. Bei Verträgen zwischen der weiterbildungspflicht und dem Kurteilnehmer, die dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen insoweit, als sie den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht entgegenstehen.

§ 2 Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Kursteilnehmers

  1. Die weiterbildungspflicht benötigt für die sorgfältige und gewissenhafte Erbringung seiner Dienstleistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Kursteilnehmer verfügt, um eine fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen abgeben zu können.
  2. Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, der weiterbildungspflicht alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen rechtzeitig, vollständig und ohne besondere Aufforderung zu übermitteln und von allen Umständen, die für die Erbringung der Dienstleistungen von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen. 
  3. Die nach gründlichem Nachfragen vom Kursteilnehmer erhaltenen Informationen und Unterlagen kann die weiterbildungspflicht ungeprüft zur Grundlage der weiteren Erbringung seiner Dienstleistungen gegenüber dem Kursteilnehmer machen.

§ 3 Vergütung

  1. Sämtliche der weiterbildungspflicht erbrachten Leistungen auf ein bestimmtes Datum bezogene Schulung (insbesondere Aktenstudium, Vorbereitung und Durchführung von Schulungen) sind Bestandteil dieser Schulung und können nicht auf eine andere Schulung angerechnet werden. 
  2. Fahrtkosten und Tagesdiäten werden entsprechend den steuerlich anrechenbaren Sätzen weiterverrechnet.
  3. Die Schulungsgebühr des Kursteilnehmers ist sofort nach Übermittlung der Anmeldung zu einer bestimmten Schulung zur Zahlung fällig. Ferner verpflichtet sich der Kunde, im Fall des Zahlungsverzugs die mit der Einschaltung eines Rechtsanwalts bzw. Inkassobüros verbundenen Inkassokosten zu bezahlen.

§ 4 Laufende Betreuung

  1. Wird eine ausdrückliche Vereinbarung zur laufenden Beratung abgeschlossen, gilt diese Vereinbarung zwischen der weiterbildungspflicht auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalenderquartals aufgekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
  2. Die Kündigung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung wird durch Abs. 1 nicht berührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn

(a) über das Vermögen eines Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, oder der Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens oder die Abweisung eines solchen Antrags vorliegt und der Vertragspartner seine Zahlungen einstellt; 

(b) der Kunde mit einer Zahlung aufgrund dieses Vertrags auch nach schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung von zumindest einer Woche gegenüber dem ursprünglichen Zahlungstermin um mehr als vier Wochen in Verzug ist; 

(c) sonstige wesentliche Vertragsverletzungen.

§ 5 Mitteilungen an und von dem/n Kursteilnehmer- n

  1. Die Erteilung von Aufträgen hat schriftlich nach eventueller vorheriger Beratung durch die weiterbildungspflicht zu erfolgen. 
    1. Anmeldungen sind nur per E-Mail gültig, wenn der Kursteilnehmer sein Einverständnis damit ausdrücklich und schriftlich erklärt. E-Mails (mit dem Anmeldeformular welches auf der Homepage zur Verfügung gestellt wird) gelten als schriftliche Erklärung.
    2. Anmeldungen mit anderen Kommunikationsmitteln wie z.B. WhatsApp, sms, Messenger usw. sind nur in Ausnahmefällen gültig, wenn aus dieser Kommunikation eine eindeutige Willenserklärung hervorgeht und die weiterbildungspflicht auch diese Nachricht- en erhalten hat.
  2. Die weiterbildungspflicht ist verpflichtet, innerhalb von zwei Werktagen ab Einlagen des Kursbeitrages den Kurseilnehmer zu verständigen, dass die Schulungsgebühren am Konto eingelangt ist und seine Anmeldung angekommen ist.
  3. Als Zustelladresse gilt die von der weiterbildungspflicht zuletzt bekannt gegebene Adresse oder E-Mailadresse.
  4. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Übermittlung von E-Mails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt die weiterbildungspflicht eine Haftung nur dann, wenn er dies verschuldet hat. E-Mails gelten erst nach ausdrücklicher Bestätigung des Einlangens beim der weiterbildungspflicht als zugestellt.

§ 6 Urheberrechte 

  1. Der Kunde anerkennt, dass jedes vom der weiterbildungspflicht erstellte Konzept ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Sämtliche Vervielfältigungen, Verbreitungen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der weiterbildungspflicht.

§ 7 Offenlegung von Unterlagen, Haftung

  1. Der Kursteilnehmer/Auftraggebers verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen und Unterlagen, die für eine korrekte Erfüllung des Auftrags durch die weiterbildungspflicht erforderlich sind, wahrheitsgemäß, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, damit eine ordnungsgemäße Bearbeitung durch die weiterbildungspflicht möglich ist.
  2. Die weiterbildungspflicht ist verpflichtet, auf Grundlage der ihm übermittelten Informationen mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse des Kursteilnehmers/Auftraggebers die entsprechenden Schlussfolgerungen zu treffen und das Konzept zu erstellen. Die weiterbildungspflicht trifft keine Haftung, wenn vom Kursteilnehmer/Auftraggebers Informationen oder Auskünfte nicht oder falsch erteilt werden, die für das Schulungskonzept maßgeblich sind.
  3. Die weiterbildungspflicht haftet für allfällige Schäden des Kursteilnehmers/Auftraggebers nur im Fall des Vorsatzes. Ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn. Für Konsumenten iSd KSchG gilt diese Bestimmung nur dann, wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgehändigt wurden.
  4. Für Schadenersatzansprüche gilt ferner eine Haftungsbeschränkung in Höhe der Vergütung, die der weiterbildungspflicht in den vergangenen einem Monat vor Eintritt des Schadenfalls vom Kunden ausgezahlt wurden; die Haftung ist jedenfalls mit der Höchstsumme von EUR 2.000, – begrenzt. Sofern der Kunde kein Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes ist, müssen Schadenersatzansprüche gegen die weiterbildungspflicht innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
  5. Aufgrund des anwachsenden Umfangs der Fachliteratur gehört es nicht zum Inhalt der Dienstleistungen, aktive und allumfassende Nachforschungen in der Fachliteratur anzustellen, es sei denn, dass dies vom Kunden ausdrücklich gewünscht ist.

§ 8 Vertraulichkeit, Datenschutz

  1. Die weiterbildungspflicht ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kursteilnehmer bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Die weiterbildungspflicht ist verpflichtet, diese Pflicht auch seinen Mitarbeitern zu überbinden. Jede Weitergabe von Daten unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
  2. Der Kursteilnehmer ist entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes mit einer automationsunterstützten Verwendung seiner Daten einverstanden. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit – auch ohne Angabe von Gründen – widerrufen werden.

§ 10 Stornobedingungen eines Kurses

  1. Der Kursteilnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen der Schulung bzw. Kurses erklärt werden.
    1. Storniert der Kursteilnehmer innerhalb von 7 Werktagen vor dem Kurs, sind 100% von Seiten des Kursteilnehmers der Kosten zu tragen.
    2. Storniert der Kursteilnehmer innerhalb von 8 bis 14 Werktagen vor dem Kurs, sind 75% von Seiten des Kursteilnehmers der Kosten zu tragen.
    3. Storniert der Kursteilnehmer innerhalb von 15 bis 30 Werktagen vor dem Kurs, sind 50% von Seiten des Kursteilnehmers der Kosten zu tragen.
    4. Stornierungen welche bis zu 31 Werktage vor dem Kurs eintreffen, sind mit 25% der Kurskosten zu begleichen. 
  2. Wenn es nicht genügend Teilnehmer für einen ausgeschriebene Kurs gibt, kann dieser Kurs seitens der weiterbildungspflicht abgesagt werden und es entstehen dem Kursteilnehmer keine Kosten.
    1. Dem Kursteilnehmer wird seine Anmeldegebühr zurücküberwiesen.
    2. Zinsen für die Tage auf dem Konto der weiterbildungspflicht erhält der Kursteilnehmer keine, sollte es zu einer Rückbuchung kommen. 

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Gebot der Schriftlichkeit selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt. In einem solchen Fall wird die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der undurchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt
  3. Die Verträge zwischen der weiterbildungspflicht und dem Kursteilnehmer unterliegen österreichischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – mit Ausnahme von Konsumenten iSd KSchG – jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich die Betriebsstätte der weiterbildungspflicht befindet.